Der Sommer ist vorbei. Es wird kälter, es regnet, die Blätter fallen von den Bäumen – und bedecken unsere Gehwege mit einer rutschigen Schicht aus Blattwerk. In diesen Momenten lohnen sich Schuhe mit einer robusten Profilsohle. Wer diese nicht trägt, kann schnell ins Straucheln geraten. Kommt es dann zu einem Unfall, kann es für Immobilienbesitzer und Mieter teuer werden. Vor allem dann, wenn der erste Frost den Gehweg rutschig macht und sie ihrer so genannten „Räum- und Streupflicht“ nicht nachgekommen sind.
Viele Menschen gehen davon aus, dass sie sich nur um die Gehwege vor ihrem Haus kümmern müssen, wenn es schneit oder gefriert. Die Räum- und Streupflicht will sicherstellen, dass Passanten jederzeit gefahrlos die Gehsteige benutzen können müssen. Daher muss man dieser Pflicht auch im Herbst nachkommen. Wird sie vernachlässigt und es kommt zu einem Sturz, kann derjenige, der seiner Pflicht nicht ordnungsgemäß nachkam verklagt werden. In diesen Fällen springt bei Immobilienbesitzern und Vermietern die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein, bei Mietern die Privathaftpflichtversicherung. Dennoch sind wohl alle Seiten dankbar, wenn Gefahren beseitigt werden, bevor es zu einem Unfall kommt. (Quelle CASMOS Media GmbH)(Bildquelle: www.istockphoto.com und www.fotolia.com)