Grenzgänger Krankenversicherung

Sie stehen kurz davor, als Grenzgänger einen Job in der Schweiz anzunehmen und möchten sich über die Möglichkeiten der Krankenversicherung informieren?

Wir sind eine erfahrene Versicherungsmakleragentur, die seit über 30 Jahren erfolgreich Grenzgänger in der Schweiz berät. Wir kennen alle Unklarheiten und wissen welche Fragen Sie beschäftigen. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Beantragung der richtigen Krankenversicherung und stehen Ihnen jederzeit zur Seite.

Als Grenzgänger mit (ausschließlicher) Erwerbstätigkeit in der Schweiz haben Sie nach dem Personenfreizügigkeitsabkommen erst einmal grundsätzlich in der Schweiz die Krankenversicherungspflicht. Für Grenzgänger aus Deutschland besteht ein Versicherungswahlrecht. Mit einem Nachweis einer Krankenversicherung in Deutschland können Sie sich bis zu drei Monaten nach Beginn der Beschäftigung von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen. Wenn Sie innerhalb dieser Frist keine Entscheidung treffen, werden Sie einer gesetzlichen Schweizer Kasse zugewiesen.

Sobald Sie sich einmal entschieden haben, in welchem Land Sie versichert sein wollen, sind Sie daran gebunden. Selbst wenn Sie Ihren Arbeitgeber oder den Arbeitsort wechseln, haben Sie kein neues Wahlrecht bzgl. des Versicherungsstatus, es besteht lediglich die Möglichkeit die Kasse zu wechseln. Wenn Sie außerhalb der Schweiz auch an Ihrem ausländischen Wohnsitz unselbständig erwerbstätig sind, müssen Sie sich dort versichern. Für Ihre Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind Sie als Grenzgänger selbst verantwortlich. Die Beiträge müssen Sie direkt an die Krankenkasse und alleine (ohne Arbeitgeberanteil) bezahlen. Es gibt keinen Anspruch auf Beteiligung des Arbeitgebers.
Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag, welche Inhalte zu Beteiligungen an Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Krankentagegeld klar geregelt sind.

Deutsche Grenzgänger können sich zwischen drei Möglichkeiten der Krankenversicherung entscheiden. Die richtige Wahl kann nach Erörterung Ihrer persönlichen Situation getroffen werden. Entscheidend für die optimale Krankenversicherung sind Kriterien wie Ihr derzeitiges Alter, Ihr Gesundheitszustand und die familiäre Situation, sowie das gewünschtes Leistungsniveau und die Perspektive im Rentenalter. Mit uns finden Sie die richtige Lösung.

Gesetzliche Deutsche KrankenkasseGesetzliche Schweizer KrankenkassePrivate KrankenversicherungKrankentagegeld

Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland (nach Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz)

ca. 18% vom Bruttoeinkommen (max. ca. 820 EUR) monatlich

Wenn Sie bei Aufnahme der Tätigkeit einen Befreiungsantrag von der schweizerischen Krankenversicherungspflicht stellen, können Sie sich freiwillig in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung anmelden.
Bei der deutschen gesetzlichen Krankenkasse wird der Beitrag prozentual entsprechend dem Bruttolohn in der Schweiz erhoben und kann somit bei hohem Einkommen sehr teuer werden. Ehepartner und Kinder sind kostenfrei mitversichert und die Pflegeversicherung ist im Beitrag inklusive. Sie haben in dieser Variante nicht die Möglichkeit, sich in der Schweiz medizinisch behandeln zu lassen. Vom Arbeitgeber gibt es keine Zuschüsse mehr und sie bekommen die Leistungen eines Kassenpatienten.

Gesetzliche Krankenversicherung nach KVG in der Schweiz (mit E106)

ca. 230 – 400 Euro monatlich (je nach Alter und Leistung)

Mit der gesetzlichen Krankenversicherung in der Schweiz EU/EFTA-Tarif nach bilateralem Abkommen haben Sie den Vorteil der Wahlfreiheit beim Behandlungsort. Sie haben die Möglichkeit, sich in der Schweiz oder in Deutschland über das Formular E106 behandeln lassen. Die Beiträge zur Versicherung sind günstig und nicht einkommensabhängig. In dieser Versicherung haben Sie eine Selbstbeteiligung an den Behandlungskosten in der Schweiz.
Sie haben die Möglichkeit Wahlleistungen wie Heilpraktiker, Sehhilfen oder Fitness-Center einzuschließen. Diese Möglichkeit der Krankenversicherung ist auf Grund der günstigen Beiträge für Familien interessant. Mit der gesetzlichen Krankenversicherung nach KVG haben Sie das Recht, in die deutsche gesetzliche Krankenkasse zurück zu kehren.
Empfehlenswert ist die Ergänzung der Pflegeversicherung. Nach KVG sind bei der Pflegeversicherung nur Sachleistungen und keine Geldleistungen enthalten.

Private Krankenversicherung in Deutschland (nach Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz)

Ca. 150 – 600 Euro monatlich (je nach Alter, Leistung und Selbstbeteiligung)

Als dritte Möglichkeit können Sie sich in Deutschland privat krankenversichern. Auch in diesem Fall ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz notwendig. Hier können Sie den Leistungsumfang selbst festlegen und dieser bestimmt zusammen mit Eintrittsalter und Geschlecht den zu zahlenden Beitrag. Auch hier ist der Beitrag nicht einkommensabhängig und besonders für junge Menschen und für diejenigen, die Wert auf ihre Gesundheit legen, eine echte Alternative. Die Pflegeversicherung ist inklusive, ebenso wie die Behandlung als Privatpatient. Auch ist es möglich medizinische Behandlungen in der Schweiz einzuschließen. Private Krankenversicherungsbeiträge beinhalten einen kleinen Zuschlag für die Entlastung der Beiträge im Alter (Alterungsrückstellung) Die Leistungen der Privaten Krankenversicherung sind garantiert und können nur vom Grenzgänger / Versicherungsnehmer selbst geändert werden.
Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur in wenigen Ausnahmen möglich.

Krankentagegeld

Wie die Schwere-Krankheiten-Vorsorge zahlt auch die Unfallversicherung meist eine Kapitalleistung. Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70% in der Freizeit und 30% im Beruf. Statistisch gesehen ereignet sich alle vier Sekunden ein Unfall. Einige führen zu einem Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Großteil allerdings nicht. Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus.

Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall sind schwer einzuschätzen und lassen sich schwer mit einer Geldsumme festlegen. Daher lassen sich in diesem Bereich sehr hohe Summen in Form einer Invaliditätsleistung versichern. Diese Kapitalzahlung ist der Hauptbaustein der privaten Unfallversicherung. Bemessungsgrundlage ist die sogenannte Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel von der vereinbarten Summe, z.B. bei Verlust eines Körperteils, ausgezahlt wird.

Weitere Leistungsbausteine in der privaten Unfallversicherung sind:
Sind durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag nicht längere Zeiten bestimmt, so ist der gesetzlich geregelte Anspruch auf Krankentagegeld in der Schweiz nach Art. 324a OR folgendermaßen geregelt:
  • Die ersten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses keine Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit
  • Im ersten Jahr der Beschäftigung ab dem 4. Monat mindestens 3 Wochen Lohnfortzahlung
  • Ab dem zweiten Beschäftigungsjahr für eine angemessene längere Zeit nach Länge des Arbeitsverhältnisses und den dazu führenden Umständen eine Lohnfortzahlung
Daher sollte vor Unterschrift vom Arbeitsvertrag die Regelung vom Arbeitgeber im Arbeitsvertrag geprüft werden. Oft hat der Arbeitgeber aber eine Krankentagegeldversicherung für seine Arbeitnehmer abgeschlossen. Hierbei kann der Arbeitnehmer an den Zahlungen der Beiträge beteiligt sein.

Klären Sie die Krankentagegeldregelung unbedingt mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber. Sollte ein ungenügender Schutz bestehen, so beraten wir Sie gerne, damit es auch bei Krankheit keine Sorgen gibt.

Vermeiden Sie mühsame Recherche – Fragen Sie uns!

Wir helfen Ihnen mit unserem breitgefächerten Fachwissen in Grenzgängerfragen.
Viele Jahre Erfahrung haben uns zu einem fundierten Wissen auf beiden Seiten der Grenze verholfen. In einem persönlichen Gespräch oder auf Anfrage per E-Mail oder Telefon klären wir alle Ihre Fragen zum Thema Grenzgänger und Versicherungen.

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland

Vorteile

  • Nicht erwerbstätige Familienangehörige werden kostenlos mitversichert
  • Im Rentenalter kann gegebenenfalls in der gesetzlichen Krankenversicherung verblieben werden

Nachteile

  • Kompletter Beitragssatz muss vom Grenzgänger übernommen werden
  • Der Beitrag wird abhängig vom Einkommen berechnet
  • Bei Arztbehandlungen in der Schweiz hohe Eigenanteile
  • Tendenziell geringes Leistungsniveau (Bsp. Zahnersatz)
  • Leistungskürzungen auf Grund Gesetzesänderungen sind möglich

Gesetzliche Pflichtversicherung in der Schweiz (Grenzgängermodell E106)

Vorteile

  • Absicherung der Familienangehörigen zum günstigen Preis
  • Bei Behandlung in der Schweiz Anspruch auf ambulante und stationäre Leistungen
  • Bei Behandlungen in Deutschland kein Selbstbehalt und keine Selbstbeteiligung
  • Garantierte Rückkehrmöglichkeit in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung

Nachteile

  • Zusätzliche Pflegeversicherung für Geldleistungen notwendig
  • Selbstbeteiligung an Behandlungskosten in der Schweiz

Private Krankenversicherung in Deutschland

Vorteile

  • Maßgeschneiderter Versicherungsschutz
  • die Leistungen sind garantiert und nur vom Grenzgänger veränderbar
  • Günstige Beiträge für junge Singles
  • Leistungen in der Schweiz können eingeschlossen werden

Nachteile

  • Nicht erwerbstätige Familienangehörige müssen teuer versichert werden
  • Wenige Möglichkeiten als Rentner in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland zurückzukehren
  • Behandlungskosten in der Schweiz können von Premiumtarifen der Versicherer übernommen werden

Wichtig: Innerhalb von 3 Monate ab Beginn des Arbeitsverhältnisses muss der Antrag auf Befreiung von der Schweizer Krankenkasse erfolgen. Die Befreiung muss in dem Kanton beantragt werden, in dem Sie arbeiten.
Familienangehörige mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht erwerbstätig sind und daher der Versicherungspflicht in der Schweiz unterliegen würden, können das getrennte Optionsrecht für Familienangehörige nutzen und können damit auch in Deutschland versichert sein.

Viele Fragen, eine Broschüre!

Die wichtigsten Informationen zum Thema Grenzgänger finden Sie in unserer Broschüre. Sie haben Fragen – hier finden Sie Antworten. So müssen Sie nicht umständlich alle Informationen im Internet suchen. Seit 1985 sind wir Ansprechpartner für Versicherungen für Grenzgänger. Bei uns erhalten Sie das fachliche Know – How und finden einfach und schnell zum richtigen Ergebnis. In der Broschüre finden Sie Informationen speziell auf die Bedürfnisse von Grenzgänger erstellt.

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