Das Grenzgänger FAQ

Wer ist Grenzgänger und benötige ich als Grenzgänger für die Schweiz eine Arbeitserlaubnis?
Als Grenzgänger bezeichnet man Personen, die in der Schweiz arbeiten und in einem anderen Staat (z. B. Deutschland) wohnen und die regelmäßig täglich, mindestens jedoch einmal pro Woche in Ihren Wohnort zurück kehren. Diese Personen benötigen in der Schweiz eine Arbeitsbewilligung.

Mehr zum Thema Bewilligungen
Wie beantrage ich als Grenzgänger eine Grenzgängerbewilligung?
Gewöhnlich wird die Grenzgängerbewilligung (Ausländerausweis „G“) durch den Arbeitgeber bei der kantonalen Ausländerbehörde oder Fremdenpolizei beantragt. Wenn der Arbeitsvertrag auf mehr als ein Jahr befristet oder unbefristet ist, dann ist die Bewilligung für fünf Jahre gültig. Wenn das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der fünf Jahre fortbesteht, wird die Grenzgängerbewilligung in der Regel vom Arbeitgeber verlängert.
Wie bin ich als Grenzgänger Krankenversichert?
Für die Grenzgänger Krankenversicherung gibt es drei Möglichkeiten: Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland, die Pflichtversicherung in der Schweiz nach KVG (E106) oder die private Krankenversicherung in Deutschland. Die Entscheidung für eine der Varianten sollte je nach Bedarf fallen – wir helfen Ihnen diesen gemeinsam zu ermitteln.

Mehr zum Thema Krankenversicherung
Kann ich als Grenzgänger in meiner Krankenkasse bleiben?
Wenn sie einen deutschen Wohnsitz und eine Grenzgängerbewilligung haben, können Sie sich von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz befreien und in Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in Deutschland bleiben. Trotzdem ist es sehr sinnvoll zu überprüfen, ob es bessere und günstigere Varianten für Sie gibt. Dabei unterstützen wir Sie gerne.

Mehr zum Thema Krankenversicherung
Wo bezahle ich als Grenzgänger meine Steuern?
Die Steuern teilen sich gewissermaßen auf: Sobald Ihre Tätigkeit in der Schweiz beginnt, müssen Sie sich vom Finanzamt Ihres deutschen Wohnortes eine Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger abstempeln lassen und legen diese Ihrem Arbeitgeber vor. Dieser entrichtet dann direkt die pauschale Quellensteuer in Höhe von 4,5% an das kantonale Steueramt in der Schweiz. Die Einkommenssteuer müssen Sie wiederum beim Finanzamt Ihres deutschen Wohnortes entrichten, wobei die Quellensteuer aus der Schweiz wegen des Doppelbesteuerungsabkommens angerechnet wird.
Wo zahle ich als Grenzgänger in die Rentenversicherung ein?
Mit Wohnsitz in Deutschland und einem Arbeitsort in der Schweiz müssen Sie die Sozialversicherungsbeiträge in Ihrem Erwerbsland, der Schweiz, entrichten. Die Beiträge werden in die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eingezahlt. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die sogenannte Säule 3a – eine freiwillige Altersvorsorge – inklusive Steuervorteile zu nutzen. Ab einem Bruttoeinkommen von 21.150 CHF jährlich zahlen Sie außerdem in die Pensionskasse (BVG – berufliche Vorsorge) ein.

FAQ zur Krankenversicherung als Grenzgänger

Gibt es Fristen und Besonderheiten bei der Krankenversicherung für Grenzgänger zu beachten?
Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Erwerbstätigkeit in der Schweiz bei der zuständigen kantonalen Behörde (BAG) beantragt werden. Die Ausübung des Optionsrechtes ist unwiderruflich.
Besteht die Möglichkeit sich nachträglich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen?
Wenn durch Heirat oder Geburt neue Familienangehörige dazu kommen, besteht die Ausnahmeregelung für deutsche Grenzgänger, sich innerhalb von drei Monaten ab Eintritt der geänderten Familienverhältnisse von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen. Das Optionsrecht kann allerdings nur einmal angewandt werden und ist danach unwiderruflich. Folgende Änderungen der persönlichen Verhältnisse bieten keine nachträgliche Option für die Befreiung:
  • Veränderung von wirtschaftlichen Verhältnisse
  • Veränderung der Höhe der Krankenversicherungsprämien
  • Arbeitgeberwechsel
  • Kantonswechsel der Beschäftigung
Besteht die Möglichkeit mich nachträglich der Versicherungspflicht in der Schweiz zu unterstellen?
Die Aufhebung einer bereits erfolgten Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz ist gesetzlich nicht möglich.
Wann muss die Krankenversicherung als Grenzgänger beginnen?
Die Versicherungspflicht startet sofort mit Beginn der Tätigkeit und kann rückwirkend innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsaufnahme abgeschlossen werden. Nach Ablauf von drei Monaten besteht keine Option für eine Rückdatierung bei der Schweizer Krankenversicherung. In diesem Fall beginnt die Versicherung in der Schweiz mit dem Anmeldedatum. Die Lücke bis zum Anmeldedatum muss mit der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung als freiwillige Mitgliedschaft geschlossen werden. Der Versicherte muss für diese Zeit einkommensabhängige Beiträge an die deutsche Krankenversicherung zahlen. Es kann in diesem Fall auf Grund der Verspätung eine Strafprämie verlangt werden.
Können meine Familienmitglieder in der Schweiz mit versichert werden?
Erwerbstätige Familienmitglieder müssen sich in dem Land krankenversichern, in dem Sie arbeiten. Familienmitglieder ohne Arbeitsverhältnis sind ebenfalls wie der Grenzgänger in der Schweiz zu versichern. Familienangehörige sind i.d.R. Ehepartner, minderjährige Kinder bzw. Kinder in Ausbildung bis Alter 25 sowie unterhaltsberechtigte volljährige Kinder.
Was bedeutet das „getrennte Optionsrecht der Familienangehörigen“?
Das Optionsrecht zur Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz gibt es auch für Ihre Familienmitglieder. Es ist daher möglich, als Grenzgänger in der Schweiz kranken versichert zu sein, die Familie aber als Familienversicherung in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Hier müssen allerdings alle Familienmitglieder (Ehefrau und alle Kinder) als Einheit in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein.
Wo kann/muss ich meine Kinder versichern?
Wenn der andere Elternteil einer Tätigkeit in Deutschland nachgeht, auch wenn sie nur geringfügig ist, sind die Kinder zwingend in Deutschland zu versichern. Ohne Beschäftigung des Ehepartners sind alle Familienmitglieder zunächst in der Schweiz versicherungspflichtig. Sie haben aber ein Optionsrecht.
In welchem Land darf ich mich als Grenzgänger medizinisch behandeln lassen?
Wenn Sie sich für die Schweizer gesetzliche Krankenversicherung entschieden haben, ist es grundsätzlich möglich, in der Schweiz oder in Deutschland zum Arzt zu gehen. Ebenso haben Ihre mitversicherten Familienmitglieder die Wahl.
Wie funktioniert die Abrechnung der medizinischen Leistungen bei der Schweizer Krankenversicherung?
Mindestens CHF 300 der Kosten, die für Arzt, Spital oder Medikamente entstehen, müssen vom Versicherten gemäss Gesetz (KVG) in jedem Kalenderjahr selbst übernommen werden. Erst wenn die Kosten über diese Jahresfranchise hinausgehen, werden von der Schweizer Krankenversicherung von den weiteren Kosten 90 Prozent (10 Prozent Selbstbehalt zahlt der Versicherte)übernommen. Sollten Sie die Rechnung persönlich erhalten, senden Sie die Rechnung zur schnellen Rückvergütung an die Schweizer Krankenkasse. Bezahlen Sie die Rechnung, wenn Sie die Rückerstattung erhalten haben. Gleichzeitig bekommen Sie bei Antragstellung ein Formular E106. Dieses Formular reichen Sie in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer Wahl ein und erhalten dort eine Versichertenkarte. Damit können Sie alle medizinischen Leistungen im Wohnland in Anspruch nehmen.
Wofür benötige ich das E106 Formular
Wenn Sie als deutscher Grenzgänger in der Schweiz gesetzlich kranken versichert sind, bekommen Sie von Ihrer Schweizer Krankenkasse das Formular E106. Damit Sie auch am Wohnort in Deutschland medizinische Leistungen beziehen können, wird Ihnen von der Schweizer Krankenkasse das Formular E106 ausgehändigt. Wird dieses Formular bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl eingereicht, so bekommen Sie eine Versichertenkarte für die deutsche gesetzliche Krankenversichrung und können an ihrem Wohnort zum Arzt oder Zahnarzt gehen.
Was passiert, wenn ich das Formular E106 nicht im Wohnland bei einer Krankenkasse einreiche?
Wenn Sie das Formular E106 bei keiner deutschen Krankenkasse einreichen, haben Sie auch keinen Anspruch auf Kostenübernahme von medizinischen Leistungen im Wohnland. Die Kosten werden erst ab einreichen vom Formular E106 übernommen, nicht rückwirkend.
Wird die Krankenversicherung über den Arbeitgeber vom Lohn abgezogen?
Jeder Grenzgänger muss sich selbst um die Anmeldung bei der Versicherung kümmern und zahlt die Beiträge auch direkt an die Versicherung. Der Arbeitgeber bleibt außen vor und zahlt auch keinen Arbeitgeberanteil.
Was passiert mit der Krankenversicherung, wenn ich kein Grenzgänger mehr bin?
Falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder eine Tätigkeit in Deutschland aufnehmen, müssen Sie sich auch in Deutschland wieder kranken versichern. Sollten Sie Ihren Wohnort in die Schweiz verlegen, benötigen Sie auf jeden Fall mindestens die Grundversicherung nach KVG. Es besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, bestehende Zusatzversicherungen zu behalten, damit Sie auch weiterhin Ihre bisherigen Ärzte in Deutschland aufsuchen können.
Wie funktioniert als Grenzgänger die Pflegeversicherung?
In der obligatorischen Grundversicherung nach KVG stehen Ihnen im Pflegefall keine Geldleistungen zur Verfügung. Mit der Registrierung mittels E106 bei einer Krankenkasse in Deutschland haben Sie Anspruch auf Sachleistungen in Deutschland. Dies umfasst Sachleistungen bei häuslicher Pflege sowie bei teil- oder vollstationärer Pflege und Kurzzeitpflege. Empfehlenswert ist eine Pflege- Zusatzversicherung in Deutschland, damit Sie auch die in Deutschland üblichen Geldleistungen für Pflege erhalten.
Wie muss ich mich versichern, wenn ich das Rentenalter erreiche?
Grenzgänger, die in der gesetzlichen Schweizer Krankenversicherung sind, müssen sich bei Renteneintritt in Ihrem Wohnland kranken versichern.
Kann ich die Beiträge für die Krankenversicherung steuerlich absetzen?
Das Bürgerentlastungsgesetz hat die Abzugsmöglichkeiten von Vorsorgeaufwendungen seit 2010 verbessert. Dadurch können Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung abgesetzt werden. Sowohl bei der privaten Krankenversicherung als auch beim EU-EFTA Basistarif werden hierfür die anteiligen Beiträge für den Leistungsumfang der gesetzlichen Versicherungen berücksichtigt und senken somit das zu versteuernde Einkommen.

Welche Bewilligungen gibt es in der Schweiz?

Grenzgängerbewilligung

G-Bewilligung
(abhängig von der Beschäftigungsdauer: bis 12 Mon.= 1 Jahr Gültigkeit, längere Beschäftigungsdauer = 5 Jahre gültig)
Grenzgänger / Wochengrenzgänger

Kurzaufenthaltsbewilligung

L-Bewilligung
(bis zu einem Jahr)
Grenzgänger / Aufenthalter Schweiz

Aufenthaltsbewilligung

B-Bewilligung
(5 Jahre gültig)
Aufenthalter in der Schweiz

Niederlassungsbewilligung

C-Bewilligung
(nach 5 Jahren B-Bewilligung) uneingeschränkte Gültigkeit
Niedergelassene in der Schweiz

Verwendung von Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind notwendig während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Sie akzeptieren unsere Cookies, wenn Sie fortfahren diese Webseite zu nutzen.

Cookie-Einstellungen
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies und Skripte. Sie haben die Möglichkeit folgende Kategorien zu akzeptieren oder zu blockieren.
Immer akzeptieren
Notwendige Cookies sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
NameBeschreibung
PHPSESSID
Anbieter - Typ Cookie Laufzeit Session
Analytische Cookies werden verwendet, um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies helfen bei der Bereitstellung von Informationen zu Metriken wie Besucherzahl, Absprungrate, Ursprung oder ähnlichem.
NameBeschreibung
Performance Cookies sammeln Informationen darüber, wie Besucher eine Webseite nutzen. Beispielsweise welche Seiten Besucher wie häufig und wie lange besuchen, die Ladezeit der Website oder ob der Besucher Fehlermeldungen angezeigt bekommen. Alle Informationen, die diese Cookies sammeln, sind zusammengefasst und anonym - sie können keinen Besucher identifizieren.
NameBeschreibung
_ga
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 2 Jahre
_gid
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Marketing Cookies werden für Werbung verwendet, um Besuchern relevante Anzeigen und Marketingkampagnen bereitzustellen. Diese Cookies verfolgen Besucher auf verschiedenen Websites und sammeln Informationen, um angepasste Anzeigen bereitzustellen.
NameBeschreibung
NID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
SID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Sonstige Cookies müssen noch analysiert werden und wurden noch in keiner Kategorie eingestuft.
NameBeschreibung