Berufsunfähigkeitsversicherung

Sollten Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls berufsunfähig werden, erhalten Sie eine monatliche Rente dank der Berufsunfähigkeitsversicherung. Auf diese private Absicherung Ihrer Arbeitskraft kann nicht verzichtet werden, sie ist ein Muss, da die gesetzliche Rentenversicherung diese Basisversorgung in der Regel nicht sicherstellen kann.

Berufs­unfähigkeitsversicherung

Arbeitskraftabsicherung

Fühlen Sie sich wohl und sicher in Ihrem Leben und sind zufrieden, Sie fahren ein schickes Auto und genießen es in den Urlaub zu gehen. Ein Teil Ihres Vermögens wird schon für Notfälle auf die Seite gelegt. Die Familienplanung ist bereits abgeschlossen oder befindet sich in vollem Gang und sogar für Ihren wohlverdienten Ruhestand sind ausreichend Vorsorgemaßnahmen getroffen.

Somit ist Ihr Leben rundum in Ordnung.

Die Basis für Ihr beschriebenes Lebens ist Ihre Arbeitskraft. Sie ist dafür verantwortlich, dass Ihr Leben in Ordnung bleibt.


Bedarf

Die Wichtigkeit der Absicherung der Arbeitskraft beginnt bereits bei einer langwierigen Erkrankung, sofern sie länger dauert als die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Schon ab der 7. Woche muss ein Arbeitnehmer damit rechnen, dass sein Einkommen reduziert wird. Das gesetzliche Krankengeld einer Krankenkasse liegt meist nur bei 70% vom Bruttoeinkommen, abzüglich Beiträge für die Sozialversicherung. Dieser Einkommensverlust lässt sich bei manchen Personen ein oder zwei Monate überbrücken. Bei längerer Erkrankung kann die Absicherung eines Krankentagegeldes diese Lücke schließen, was übrigens sehr wenig kostet.
Bei Gutverdienenden, die mit ihrem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von jährlich 52.200 € (Wert für 2017) liegen, vergrößert sich die Lücke mit jedem Euro, der über dieser Grenze verdient wird.

Über 2 Mio. Menschen in Deutschland sind berufs – bzw. erwerbsunfähig und über 280.000 weitere Fälle kommen jährlich neu hinzu.
Im Falle einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit zahlt die gesetzliche Rentenversicherung nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Für nach dem 01. Januar 1961 Geborene wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente abgeschafft.
Es gibt nur noch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Der bisherige berufliche Status des Betroffenen wird nicht berücksichtigt.

Jede angebotene Stelle muss sozusagen angenommen werden, die bereits erreichte berufliche Qualifikation spielt dabei keine Rolle. Die Erwerbsminderungsrente in voller Höhe – das sind lediglich ca. 38 % des letzten Bruttoeinkommens – erhält nur ein Erkrankter, der weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Bei mehr als drei Stunden, aber weniger als 6 Stunden Einsatzfähigkeit, gibt es die teilweise Erwerbsminderungsrente von knapp 19 % des letzten Bruttoeinkommens.
Bei einigen besonderen Berufen, wie etwa bei Dachdeckern oder Fliesenlegern liegt das hohe Risiko einer dauerhaften Arbeitskrafteinschränkung auf der Hand. Wer zum Beispiel sehr viel am Schreibtisch arbeitet, glaubt häufig, es gäbe kaum ein Szenario, bei dem die Arbeitskraft eingeschränkt werden kann. Aber laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund ergibt sich, dass jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig berufs- oder erwerbsgemindert wird. Für die Ursachen werden Erkrankungen des Skeletts oder der Muskulatur, sowie Herz- und Kreislauferkrankungen genannt. Zunehmend sind aber auch psychische Erkrankungen der Auslöser für eine Berufsunfähigkeit.

Wie kann ich mich richtig schützen?

Nachfolgend stellen wir Ihnen die möglichen Absicherungsformen vor, die abhängig von den verschiedenen Auslösern eines Ausfalls leisten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung – der Königsweg der Absicherung
Selbst Verbraucherschützer sind sich einig: die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein MUSS für jeden Berufstätigen.

Im optimalen Fall wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum Endalter 67 Jahre abgeschlossen, dem aktuellen Renteneintrittsalter. Sein persönliches Existenzminimum sollte man sich als Rentenhöhe heranziehen. Das ist die Summe, die ausreicht, um den aktuellen Lebensstandard zu sichern.

Vergessen darf man dabei nicht, dass auch im Falle der Berufsunfähigkeit Ihre Altersvorsorge im Auge behalten werden muss. Sonst besteht die Gefahr trotz guter Absicherung der Arbeitskraft später in der Rente in die Altersarmut zu rutschen. Bei der Berechnung der gewünschten Berufsunfähigkeitsrente müssen deshalb auch die Beiträge für die Altersversorgung berücksichtigt werden.

Zudem ist die Berufsunfähigkeitsrente steuerpflichtig und es fallen außerdem Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung an.

Die Berufsunfähigkeit tritt bei leistungsstarken Produkten ein, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich für mindestens 6 Monate und mindestens zu 50% nicht mehr ausüben kann – unabhängig davon, ob ein Unfall oder eine Krankheit dafür die Ursache ist.

Es gibt zwischenzeitlich auch Anbieter und Produkte, die diese 50%-Einschränkung mit einer “Gelbe-Schein-Regelung“ umgehen. Berufsunfähigkeitsversicherungen, die diese Regel beinhalten, zahlen bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten bereits die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, wenn dieses durch die entsprechenden AU-Bescheinigungen nachgewiesen wird. Es gibt verschiedene Ausprägungen dieser Form der Absicherung, die man genauer betrachten muss.

Immer mehr Versicherer bieten inzwischen eine Pflegezusatzabsicherung zur Berufsunfähigkeit mit an. Im Falle einer Pflegeeinstufung nach den Bedingungen erhält man zwar die Rente ausbezahlt, jedoch nur bis zum Vertragsende, in den meisten Fällen bis zum 67. Lebensjahr. Diese Rentendauer kann vertraglich auch auf eine lebenslange Zahlung ausgedehnt werden.

Auf keinen Fall darf eine entsprechende Dynamik fehlen – sehr wichtig! Sowohl während der Dauer der Beitragszahlung, als auch im Leistungsfall sollte eine Dynamik vereinbart werden, die der Inflation entgegen wirkt und die Kaufkraft Ihrer vereinbarten Rente erhält.

 

Ursachen für Berufsunfähigkeit

Für eine Berufsunfähigkeit gibt es viele Ursachen. Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates, Krebs und andere bösartige Geschwülste oder Unfälle zählen u.a. dazu. Besonders auffallend ist ansteigende Anzahl an Psychischen Erkrankungen, die zur Berufsunfähigkeit führen. Mittlerweile sind es knapp ein Drittel aller Leistungsfälle, die auf Nervenerkrankungen wie Burn-Out als Ursache zurückzuführen sind, mit steigender Tendenz. Diese Tatsache zeigt, dass nicht nur körperlich Tätige ein hohes Risiko haben, sondern alle Personen, die am Arbeitsleben teilnehmen.

Quelle: Morgen & Morgen, Stand 04/2014

Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Unter den Absicherungsmöglichkeiten der Arbeitskraft ist die Berufsunfähigkeitsversicherung das “Erste Wahl – Produkt“. Bei festgestellter Berufsunfähigkeit wir hier die vereinbarte Rente bis zum Altersrentenbezug gezahlt.

können, z.B. aufgrund hoher Einstufung des aktuellen Berufs, ihres Gesundheitszustandes, des Alters oder auch schlicht nicht leisten wollen! Doch auch für diese Gruppe gibt es Lösungen, wie man die eigene Arbeitskraft und damit den eigenen Lebensstandard schützt.
ErwerbsunfähigkeitsversicherungMulti-Risk-AbsicherungenSchwere Krankheiten VorsorgeDie Private UnfallversicherungDas KrankentagegeldDie Betriebsunterbrechungsversicherung

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Im Grunde sichert die Erwerbsunfähigkeitsversicherung die Fähigkeit ab, seinen Lebensunterhalt selbst verdienen zu können. In Bezug auf den Leistungsauslöser hat sie große Ähnlichkeiten mit der Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wenn man als Kunde dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag irgendeine Arbeit verrichten kann, tritt bei den meisten Tarifen der Leistungsfall ein. Analog zur Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet “Dauerhaft” bei den meisten Erwerbsunfähigkeitsprodukten einen Prognosezeitraum von drei Jahren, bei leistungsstarken Tarifen sechs Monate.

Diese Absicherungsform ist daher als “Worst-Case”-Absicherung – und somit für den ungünstigsten Fall – zu verstehen, die finanzielle Einbußen aufgrund psychischer Erkrankung gut abdeckt, dagegen aber kritisch bei körperlichen Gebrechen ist.

Für Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen keine andere Absicherung erhalten und preisgünstigen Schutz suchen oder die einfach einen wirklichen “Worst-Case”-Schutz haben möchten, sind Erwerbsunfähigkeitsversicherungen durchaus empfehlenswert.

Multi-Risk-Absicherungen

Die Multi-Risk-Absicherung ist eine relativ neue Form der Absicherung, die mehrere Absicherungsformen bündelt.

Die Rentenzahlung erfolgt bei finanziellen Einbußen, wenn dauerhafte körperliche Schädigung eintritt z. B. durch Unfall, Organschäden, eine schwere Krankheit, den Verlust von Grundfähigkeiten oder den Eintritt des Pflegefalls. Psychische Erkrankungen sind oftmals mitversichert.

Es gibt in den Bedingungen klar definierte Leistungsauslöser, die nahezu jeder Arzt eindeutig feststellen kann. Dies ist anders als in der Berufs- oder auch Erwerbsunfähigkeitsversicherung, in denen der Leistungsauslöser relativ subjektiv ist.

Kalkuliert sind die meisten Multi-Risk-Absicherungen nach Art des versicherten Risikos. Daher ergibt sich hier die Möglichkeit einen im Vergleich zu anderen Absicherungsformen günstigen Beitrag für eine passende Rentenhöhe zu erhalten. Sogar lebenslange Rentenzahlung als Wahlmöglichkeit wird von einigen Versicherern angeboten.

Die Multi-Risk-Absicherung lässt sich gut mit einer Berufsunfähigkeits-, einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder einer Schwere- Krankheiten- Vorsorge kombinieren.

Sie ist ebenfalls eine Worst-Case Absicherung, da die körperlichen Schädigungen dauerhaft als Leistungsauslöser vorhanden sein müssen. Verschiedene Absicherungsformen kommen hier in einer Police zusammen. Sprechen Sie mit uns über die unterschiedlichen Bedingungen und finden Sie mit uns gemeinsam den für Sie passenden Schutz.

Schwere Krankheiten Vorsorge

Im Unterschied zu den anderen Vorsorgemöglichkeiten leistet die Schwere-Krankheiten-Vorsorge anstatt einer Rente im Schadenfall eine einmalige Kapitalleistung.
Es muss ein bestimmter, vordefinierter Schweregrad einer Erkrankung vorliegen, um eine Leistung aus der Schwere-Krankheiten-Vorsorge zu erhalten.

Ganz wichtig: Versichert ist nicht Krebs, sondern ein bestimmter Schweregrad der Erkrankung. Es ist empfehlenswert, sich zusammen mit seinem Hausarzt über die Leistungsauslöser für die wichtigsten Krankheiten wie Krebs, zu beraten.

Mittlerweile gibt es einige Produkte auf dem Markt. Dazu gibt es bereits einige Vergleiche, die jedoch nur die Anzahl bzw. die Formulierung der Erkrankungen vergleichen, nicht den Leistungsauslöser an sich. Die Qualität der Vorsorge lässt jedoch nicht auf die Anzahl der versicherten Erkrankungen schließen. Gerne stellen wir Ihnen die Anbieter mit allen Vor- und Nachteilen vor. Denn schon bei der Kalkulation gibt es erhebliche Unterschiede, die oftmals im Leistungsfall unerwartete Überraschungen bringen können.

Die Private Unfallversicherung

Auch die Unfallversicherung leistet überwiegend in Form einer Kapitalzahlung. Annähernd 9 Mio. Unfälle ereignen sich pro Jahr in Deutschland, davon 70% in der Freizeit und 30% im Beruf. Alle vier Sekunden ereignet sich statistisch gesehen ein Unfall. Einige verursachen einen Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn auch nicht der Großteil. Nur in Ausnahmefällen besteht eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung und sie reicht leider häufig nicht aus.

Die finanziellen Folgen einer Invalidität durch einen Unfall können groß sein und lassen sich schwer mit einer Geldsumme festlegen. Daher gibt es in diesem Bereich die Möglichkeit sehr hohe Summen in Form einer Invaliditätsleistung zu versichern. Als Bemessungsgrundlage für die Kapitalzahlung der privaten Unfallversicherung wird die Gliedertaxe herangezogen. Diese bestimmt, welchen Prozentsatz von der vereinbarten Summe, z.B. bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit eines Körperteils ausgezahlt wird.
 
Weitere Leistungsbausteine in der privaten Unfallversicherung sind:
  • Unfalltodesfallleistung
    Tritt durch einen Unfall der Tod der versicherten Person ein (innerhalb eines Jahres), wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt (Kostendeckung Beerdigungskosten).
  • Unfallrente
    Lebenslange Rentenzahlung ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (meist 50%).
  • Krankenhaustage- und Genesungsgeld
    Entsprechend Ihrer Leistungswahl wird ein vereinbarter Tagessatz ausbezahlt, z.B. für jeden Tag eines unfallbedingten medizinisch erforderlichen Krankenhausaufenthalts. Nach Entlassung aus dem Krankenhaus bekommen Sie Genesungsgeld für die gleiche Anzahl an Tagen.

Die private Unfallversicherung beinhaltet 24 Stunden weltweiten Versicherungsschutz und ist daher grundsätzlich empfehlenswert.

Das Krankentagegeld

Das Krankentagegeld ( Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ) ist eine sinnvolle und notwendige Ergänzung der Arbeitskraftabsicherung.

Bei ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit (Gelber Schein) wird das vereinbarte Krankentagegeld ab dem vereinbarten Tag, nach der sog. Karenzzeit, geleistet. Bei Arbeitnehmern ist es sinnvoll, eine Karenzzeit von 42 Tagen zu vereinbaren, da Sie in den ersten 6 Wochen eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten. Selbständige und Freiberufler können bereits ab dem 4. Tag Krankentagegeld vereinbaren.

Achtung: es gibt Unterschiede bei den Versicherern, z.B. bieten nicht alle Versicherer alle Karenzzeiten an.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung

Selbständige machen kaum Urlaub! Freiberufler werden nicht krank! Die gesunde Ernährung, der Sport in der kargen Freizeit – das sind keine Allheilmittel, wenn zum Beispiel der Blinddarm raus muss, ein Autofahrer kurz abgelenkt ist und Sie anfährt.

Besonders für Einzelunternehmer und Freiberufler ist die Betriebsunterbrechungsversicherung oder Betriebs- bzw. Praxisausfallversicherung von grundlegender Bedeutung, um im Krankheitsfall des Betriebs- oder Praxisinhabers die Weiterführung des Unternehmens zu sichern.

Beispiele

aimund, 45, ist Schreiner mit einer Bürokraft
Wegen eines Arbeitsunfalls mit der Hobelmaschine fällt er mehrere Wochen aus (Krankenhaus etc.). Die Betriebskosten und die Miete für die Werkstatt fallen trotzdem an. Mehrere Aufträge können nicht mehr fertiggestellt werden, auch keine neuen Aufträge mehr angeworben werden. Auch die Angestellte muss während der Ausfalldauer entlohnt werden.

Thomas, 41, ist Zahnarzt
Wegen einer Lungenentzündung kann er nicht behandeln. Die Miete für die Zahnarztpraxis sowie das Gehalt seiner Zahnarzthelferin sind am Ende des Monats fällig. Außerdem fehlt der Umsatz und somit der eigene Verdienst während der Ausfalldauer.

In beiden Fällen kann die Betriebsausfallschutz-Versicherung die Existenz retten. Sie leistet bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit des Unternehmers nach individuell vertraglich vereinbarter Karenzzeit. Die Entschädigungszahlungen sind in Höhe der zur Zahlungsfähigkeit des Unternehmens notwendigen fortlaufenden betrieblichen Fixkosten anzusetzen.

Wäre in beiden Fällen nur ein Krankentagegeld versichert gewesen, hätten sich beide zwar privat für den eigenen Verdienstausfall abgesichert, nicht jedoch für die fortlaufenden Betriebskosten (Miete, Gehälter der Mitarbeiter usw.)

Besonderheiten

BeamteSchülerSelbständige / Freiberufler
Der Berufstand der Beamten genießt unter allen Arbeitnehmergruppen einen gewissen Sonderstatus. Ein Beamter stellt sich in den Dienst des Staates und dieser garantiert ihm ein lebenslanges Einkommen – aber auch nur Beamten auf Lebenszeit. In den Anfangsjahren ist die Höhe allerdings eingeschränkt. Im Schnitt und in Abhängigkeit von der bisherigen Dienstzeit kann man davon ausgehen, dass nur die Mindestversorgung in den ersten 15 Jahren gezahlt wird.

Keine Leistung in den ersten 5 Jahren ihrer Laufbahn erhalten Beamte auf Widerruf (z.B. Lehramtsreferendare) oder Beamte auf Probe! Sie werden zwangsweise rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.

Beamte können nur dienstunfähig werden (nicht berufsunfähig), hier wird eine besondere Form der Arbeitskraftabsicherung benötigt, die bei weitem nicht alle Versicherer anbieten.

Obwohl Schüler noch nicht am Arbeitsprozess teilnehmen, macht es großen Sinn, die Arbeitskraft der Zukunft abzusichern.

Es geht hier darum, den ersten Schritt zu gehen und sich vor finanziellen Einbußen zu schützen, damit die Zukunft nicht schon zu Ende ist, bevor sie richtig beginnt.

Die Vorteile früher anzufangen auf einen Blick:

  • Meistens ist der Gesundheitszustand in jungen Jahren besser als später
  • Je niedriger das Eintrittsalter, desto günstiger ist der mtl. Beitrag
  • Früher Schutz ist immer BESSER – eine Krankheit oder ein Unfall ist immer plötzlich – und kann schon morgen eintreten
  • Zukunft und finanzielle Sicherheit sollte man schützen, damit es überhaupt zum schicken Auto, den jährlichen Urlauben und dem finanziell gesicherten Familienleben kommen kann

In den gewählten Versicherungsbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung muss bei dieser Berufsgruppe auf den Punkt “Umorganisation im Leistungsfall“ besonderes Augenmerk gelegt werden.

Die Versicherer prüfen hier eine mögliche (auch zumutbare) Umorganisation z. B. der Kanzlei, der Praxis oder des Betriebes, damit auf die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente gegebenenfalls verzichtet werden kann.

Es gibt bestimmte Voraussetzungen wie, z.B. wirtschaftliche Angemessenheit, die für eine Umorganisation von Selbstständigen erfüllt sein muss. Durch BGH-Rechtsprechungen sind diese Voraussetzungen zwar definiert, lassen allerdings verschiedene Auslegungen zu.


Schaden / Leistung / Prävention

Man hat im Schadenfall sicherlich vielerlei Sorgen im Kopf und auch einfach keinen Sinn dafür, sich mit seinen Versicherungen auseinander zu setzen.
Trotzdem bestehen die Versicherer meistens auf ausführliche seitenlange Angaben. Für die Bearbeitung durch den Versicherer sind diese Angaben sehr wichtig und Grundlage für die Leistung.

Für uns spielt es keine Rolle, für welche der Absicherungsformen Sie sich entschieden haben. Egal welche Form es in Ihrem persönlichen Fall jetzt auch trifft – bei der Stellung des Leistungsantrags unterstützen wir Sie und können bei komplizierten Sachverhalten auf ein Netzwerk aus kompetenten Spezialisten zugreifen. Dabei geht es um Spezialisten, die nichts anderes machen und darauf fokussiert sind, unsere Kunden im Leistungsfall zu begleiten.

Am besten erstellen Sie eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung. Diese benötigen Sie dann auch zur Vorlage bei der Versicherung. Diese Tätigkeitsbeschreibung nutzen Sie bitte auch, wenn der Versicherer Sie in seinen Fragbögen nach Ihrer Tätigkeit fragt.

 

Arbeitskraftverlust vorbeugenWeitere Maßnahmen

Arbeitskraftverlust vorbeugen

Um möglichst nicht in die Gefahr des Arbeitskraftverlustes zu kommen, weiß Jeder von uns, dass viel Bewegung und gesunde Ernährung wichtig sind, um den Körper nicht übermäßig zu belasten.

Einfach einmal abschalten zu können, gehört auch dazu – den Büroalltag im Büro zu lassen und den “Stress” nicht mit in die Freizeit zu nehmen – denn Freizeit kommt von (arbeits-) freier Zeit, damit man sich mental und physisch erholen kann.

Sich am Arbeitsplatz mit diesem Thema zu beschäftigen, zählt aber auch dazu. Ein Arbeitsplatz im Büro kann auf diese Weise gesundheitstechnisch aufgewertet werden, z.B. durch höhenverstellbare Schreibtische oder aber auch besondere Bürostühle, die Sie aktiv unterstützen, eine rückenschonende Sitzposition einzunehmen. Allein schon die korrekte Positionierung des Bildschirms kann dabei helfen, um z.B. Nackenschmerzen vorzubeugen.

Weitere Maßnahmen

Was kann noch getan werden, um im Leistungsfall bestens gerüstet zu sein? Jeder Mensch, der am Arbeitsleben teilnimmt, freut sich über Gehaltserhöhungen, die eventuell tarifbedingt, durch gute Leistungen oder auch durch Beförderungen zustande kommen. Vergessen wird hierbei oft, dass mit jedem Gehaltssprung auch die mögliche Lücke im Leistungsfall erhöht wird.

Die Differenz zwischen versicherter Leistung und dem Einkommen und damit auch dem neuen Status vergrößert sich. Vergessen Sie also nicht, Ihren Berater entsprechend zu informieren. Oftmals haben Sie die Möglichkeit, ohne erneute Gesundheitsprüfung, die versicherte Leistung Ihrem neuen Einkommen anzupassen.Diese Möglichkeit haben Sie meist auch z.B. bei dem Erwerb einer Immobilie, bei Familiennachwuchs oder auch bei Beendigung der Schulausbildung oder des Studiums.

Zum Nachlesen

Druckstücke Arbeitskraftabsicherung
Auf dieser Seite finden Sie Broschüren zu den einzelnen Themenbereichen der Arbeitskraftabsicherung, die beispielsweise Informationen zum eigenen Arbeitsausfall (Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung, schwere Krankheiten, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung), dem Ausfall von Mitarbeitern (betriebliche Krankenversicherung) und dem Betriebsausfall beinhalten.

Die Broschüren umfassen unter anderem Leistungsbeispiele aus der Praxis, übersichtliche Grafiken, eine Aufzählung der versicherbaren Gefahren und auch eine Information über die Ausschlüsse, die Sie nicht über die jeweilige Versicherung absichern können.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Krankenzusatzversicherung – Krankentagegeld
  • MultiRisk
  • Schwere Krankheiten – Privatpersonen
  • Schwere Krankheiten – Schlüsselpersonen
  • Einzelunfallversicherung
  • Funktionelle Invaliditätsabsicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Betriebliche Krankenversicherung – Arbeitgeber-Information
  • Dienstunfähigkeit

Diese kostenlosen Spezialbroschüren erhalten Sie hier


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