Nachfolgend stellen wir Ihnen die möglichen Absicherungsformen vor, die abhängig von den verschiedenen Auslösern eines Ausfalls leisten.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung – der Königsweg der Absicherung
Selbst Verbraucherschützer sind sich einig: die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein MUSS für jeden Berufstätigen.
Im optimalen Fall wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum Endalter 67 Jahre abgeschlossen, dem aktuellen Renteneintrittsalter. Sein persönliches Existenzminimum sollte man sich als Rentenhöhe heranziehen. Das ist die Summe, die ausreicht, um den aktuellen Lebensstandard zu sichern.
Vergessen darf man dabei nicht, dass auch im Falle der Berufsunfähigkeit Ihre Altersvorsorge im Auge behalten werden muss. Sonst besteht die Gefahr trotz guter Absicherung der Arbeitskraft später in der Rente in die Altersarmut zu rutschen. Bei der Berechnung der gewünschten Berufsunfähigkeitsrente müssen deshalb auch die Beiträge für die Altersversorgung berücksichtigt werden.
Zudem ist die Berufsunfähigkeitsrente steuerpflichtig und es fallen außerdem Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung an.
Die Berufsunfähigkeit tritt bei leistungsstarken Produkten ein, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich für mindestens 6 Monate und mindestens zu 50% nicht mehr ausüben kann – unabhängig davon, ob ein Unfall oder eine Krankheit dafür die Ursache ist.
Es gibt zwischenzeitlich auch Anbieter und Produkte, die diese 50%-Einschränkung mit einer “Gelbe-Schein-Regelung“ umgehen. Berufsunfähigkeitsversicherungen, die diese Regel beinhalten, zahlen bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit von mindestens 6 Monaten bereits die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, wenn dieses durch die entsprechenden AU-Bescheinigungen nachgewiesen wird. Es gibt verschiedene Ausprägungen dieser Form der Absicherung, die man genauer betrachten muss.
Immer mehr Versicherer bieten inzwischen eine Pflegezusatzabsicherung zur Berufsunfähigkeit mit an. Im Falle einer Pflegeeinstufung nach den Bedingungen erhält man zwar die Rente ausbezahlt, jedoch nur bis zum Vertragsende, in den meisten Fällen bis zum 67. Lebensjahr. Diese Rentendauer kann vertraglich auch auf eine lebenslange Zahlung ausgedehnt werden.
Auf keinen Fall darf eine entsprechende Dynamik fehlen – sehr wichtig! Sowohl während der Dauer der Beitragszahlung, als auch im Leistungsfall sollte eine Dynamik vereinbart werden, die der Inflation entgegen wirkt und die Kaufkraft Ihrer vereinbarten Rente erhält.
Ursachen für Berufsunfähigkeit
Für eine Berufsunfähigkeit gibt es viele Ursachen. Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates, Krebs und andere bösartige Geschwülste oder Unfälle zählen u.a. dazu. Besonders auffallend ist ansteigende Anzahl an Psychischen Erkrankungen, die zur Berufsunfähigkeit führen. Mittlerweile sind es knapp ein Drittel aller Leistungsfälle, die auf Nervenerkrankungen wie Burn-Out als Ursache zurückzuführen sind, mit steigender Tendenz. Diese Tatsache zeigt, dass nicht nur körperlich Tätige ein hohes Risiko haben, sondern alle Personen, die am Arbeitsleben teilnehmen.
Quelle: Morgen & Morgen, Stand 04/2014