Gibt es Fristen und Besonderheiten bei der Krankenversicherung für Grenzgänger zu beachten?
Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Erwerbstätigkeit in der Schweiz bei der zuständigen kantonalen Behörde (BAG) beantragt werden. Die Ausübung des Optionsrechtes ist unwiderruflich.
Besteht die Möglichkeit sich nachträglich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen?
Wenn durch Heirat oder Geburt neue Familienangehörige dazu kommen, besteht die Ausnahmeregelung für deutsche Grenzgänger, sich innerhalb von drei Monaten ab Eintritt der geänderten Familienverhältnisse von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen. Das Optionsrecht kann allerdings nur einmal angewandt werden und ist danach unwiderruflich.
Folgende Änderungen der persönlichen Verhältnisse bieten keine nachträgliche Option für die Befreiung:
- Veränderung von wirtschaftlichen Verhältnisse
- Veränderung der Höhe der Krankenversicherungsprämien
- Arbeitgeberwechsel
- Kantonswechsel der Beschäftigung
Besteht die Möglichkeit mich nachträglich der Versicherungspflicht in der Schweiz zu unterstellen?
Die Aufhebung einer bereits erfolgten Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz ist gesetzlich nicht möglich.
Wann muss die Krankenversicherung als Grenzgänger beginnen?
Die Versicherungspflicht startet sofort mit Beginn der Tätigkeit und kann rückwirkend innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsaufnahme abgeschlossen werden.
Nach Ablauf von drei Monaten besteht keine Option für eine Rückdatierung bei der Schweizer Krankenversicherung. In diesem Fall beginnt die Versicherung in der Schweiz mit dem Anmeldedatum. Die Lücke bis zum Anmeldedatum muss mit der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung als freiwillige Mitgliedschaft geschlossen werden. Der Versicherte muss für diese Zeit einkommensabhängige Beiträge an die deutsche Krankenversicherung zahlen. Es kann in diesem Fall auf Grund der Verspätung eine Strafprämie verlangt werden.
Können meine Familienmitglieder in der Schweiz mit versichert werden?
Erwerbstätige Familienmitglieder müssen sich in dem Land krankenversichern, in dem Sie arbeiten. Familienmitglieder ohne Arbeitsverhältnis sind ebenfalls wie der Grenzgänger in der Schweiz zu versichern. Familienangehörige sind i.d.R. Ehepartner, minderjährige Kinder bzw. Kinder in Ausbildung bis Alter 25 sowie unterhaltsberechtigte volljährige Kinder.
Was bedeutet das „getrennte Optionsrecht der Familienangehörigen“?
Das Optionsrecht zur Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz gibt es auch für Ihre Familienmitglieder. Es ist daher möglich, als Grenzgänger in der Schweiz kranken versichert zu sein, die Familie aber als Familienversicherung in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Hier müssen allerdings alle Familienmitglieder (Ehefrau und alle Kinder) als Einheit in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein.
Wo kann/muss ich meine Kinder versichern?
Wenn der andere Elternteil einer Tätigkeit in Deutschland nachgeht, auch wenn sie nur geringfügig ist, sind die Kinder zwingend in Deutschland zu versichern.
Ohne Beschäftigung des Ehepartners sind alle Familienmitglieder zunächst in der Schweiz versicherungspflichtig. Sie haben aber ein Optionsrecht.
In welchem Land darf ich mich als Grenzgänger medizinisch behandeln lassen?
Wenn Sie sich für die Schweizer gesetzliche Krankenversicherung entschieden haben, ist es grundsätzlich möglich, in der Schweiz oder in Deutschland zum Arzt zu gehen. Ebenso haben Ihre mitversicherten Familienmitglieder die Wahl.
Wie funktioniert die Abrechnung der medizinischen Leistungen bei der Schweizer Krankenversicherung?
Mindestens CHF 300 der Kosten, die für Arzt, Spital oder Medikamente entstehen, müssen vom Versicherten gemäss Gesetz (KVG) in jedem Kalenderjahr selbst übernommen werden. Erst wenn die Kosten über diese Jahresfranchise hinausgehen, werden von der Schweizer Krankenversicherung von den weiteren Kosten 90 Prozent (10 Prozent Selbstbehalt zahlt der Versicherte)übernommen. Sollten Sie die Rechnung persönlich erhalten, senden Sie die Rechnung zur schnellen Rückvergütung an die Schweizer Krankenkasse.
Bezahlen Sie die Rechnung, wenn Sie die Rückerstattung erhalten haben.
Gleichzeitig bekommen Sie bei Antragstellung ein Formular E106. Dieses Formular reichen Sie in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Ihrer Wahl ein und erhalten dort eine Versichertenkarte.
Damit können Sie alle medizinischen Leistungen im Wohnland in Anspruch nehmen.
Wofür benötige ich das E106 Formular
Wenn Sie als deutscher Grenzgänger in der Schweiz gesetzlich kranken versichert sind, bekommen Sie von Ihrer Schweizer Krankenkasse das Formular E106. Damit Sie auch am Wohnort in Deutschland medizinische Leistungen beziehen können, wird Ihnen von der Schweizer Krankenkasse das Formular E106 ausgehändigt. Wird dieses Formular bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl eingereicht, so bekommen Sie eine Versichertenkarte für die deutsche gesetzliche Krankenversichrung und können an ihrem Wohnort zum Arzt oder Zahnarzt gehen.
Was passiert, wenn ich das Formular E106 nicht im Wohnland bei einer Krankenkasse einreiche?
Wenn Sie das Formular E106 bei keiner deutschen Krankenkasse einreichen, haben Sie auch keinen Anspruch auf Kostenübernahme von medizinischen Leistungen im Wohnland. Die Kosten werden erst ab einreichen vom Formular E106 übernommen, nicht rückwirkend.
Wird die Krankenversicherung über den Arbeitgeber vom Lohn abgezogen?
Jeder Grenzgänger muss sich selbst um die Anmeldung bei der Versicherung kümmern und zahlt die Beiträge auch direkt an die Versicherung. Der Arbeitgeber bleibt außen vor und zahlt auch keinen Arbeitgeberanteil.
Was passiert mit der Krankenversicherung, wenn ich kein Grenzgänger mehr bin?
Falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder eine Tätigkeit in Deutschland aufnehmen, müssen Sie sich auch in Deutschland wieder kranken versichern.
Sollten Sie Ihren Wohnort in die Schweiz verlegen, benötigen Sie auf jeden Fall mindestens die Grundversicherung nach KVG. Es besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, bestehende Zusatzversicherungen zu behalten, damit Sie auch weiterhin Ihre bisherigen Ärzte in Deutschland aufsuchen können.
Wie funktioniert als Grenzgänger die Pflegeversicherung?
In der obligatorischen Grundversicherung nach KVG stehen Ihnen im Pflegefall keine Geldleistungen zur Verfügung.
Mit der Registrierung mittels E106 bei einer Krankenkasse in Deutschland haben Sie Anspruch auf Sachleistungen in Deutschland. Dies umfasst Sachleistungen bei häuslicher Pflege sowie bei teil- oder vollstationärer Pflege und Kurzzeitpflege. Empfehlenswert ist eine Pflege- Zusatzversicherung in Deutschland, damit Sie auch die in Deutschland üblichen Geldleistungen für Pflege erhalten.
Wie muss ich mich versichern, wenn ich das Rentenalter erreiche?
Grenzgänger, die in der gesetzlichen Schweizer Krankenversicherung sind, müssen sich bei Renteneintritt in Ihrem Wohnland kranken versichern.
Kann ich die Beiträge für die Krankenversicherung steuerlich absetzen?
Das Bürgerentlastungsgesetz hat die Abzugsmöglichkeiten von Vorsorgeaufwendungen seit 2010 verbessert. Dadurch können Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung abgesetzt werden. Sowohl bei der privaten Krankenversicherung als auch beim EU-EFTA Basistarif werden hierfür die anteiligen Beiträge für den Leistungsumfang der gesetzlichen Versicherungen berücksichtigt und senken somit das zu versteuernde Einkommen.